Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, M&A

Unternehmen und Start-Ups bieten wir rechtliche Betreuung von der ersten Gründungsidee bis zur Übergabe an die nächste Generation. Als Ihre Rechtsexperten für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht stellen wir die für Sie optimale Rechtsform in jedem Stadium des Unternehmens sicher.

Unternehmensgründung und Gesellschaftsverträge

Bei der Gründung eines Unternehmens hängt bereits die Wahl der Rechtsform von einer Reihe von Parametern ab. Diese Entscheidung bestimmt in der Folge den Unternehmensalltag.

Wir beraten Sie insbesondere bei der

  • Wahl der Rechtsform wie Einzelunternehmen, OG, KG, GmbH, AG oder Privatstiftung inklusive Implikationen der Kapitalaufbringung und steuerrechtlicher Überlegungen
  • Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen inklusive Durchführung von Eintragungen im Firmenbuch

Weiterentwicklung und Umgründungen

Die Zukunft eines Unternehmens liegt in seiner Fähigkeit, sich weiterzuentwickeln. Bei der Anpassung an neue Rahmenbedingungen gilt es viele rechtliche Aspekte zu beachten.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei der

  • Änderung der Rechtsform (Umgründungen)
  • rechtlichen Umsetzung von sonstigen Änderungen, etwa in der Geschäftsführung oder Standorten (Zweigniederlassungen)

Unternehmenstransaktionen / M&A (Mergers & Acquisitions)

Sie wollen expandieren und Unternehmen übernehmen oder Ihr Unternehmen an die nächste Generation übergeben? Übernahmen, Fusionen oder Generationenwechsel setzen voraus, dass die Nachfolge klar geregelt ist. So können alle Beteiligten ihre Interessen wahren und Streitigkeiten vermieden werden.

Wir beraten und unterstützen Sie insbesondere mit

  • strategischer Beratung und Planung der Unternehmensnachfolge
  • Errichtung und Durchführung von Kauf- und Übergabeverträgen

Unsere Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist Mitglied der International Practice Group