Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Auch die Arbeitswelt und somit die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen wird aufgrund zunehmender Anforderungen und immer kürzeren Entwicklungs- und Produktionszyklen immer komplexer. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, um den Rahmen für langfristig gute Zusammenarbeit in einem für beide Seiten fruchtbaren Dienstverhältnis zu schaffen. Wir prüfen und erstellen für Sie Verträge und Arbeitszeitmodelle und vertreten gegebenenfalls Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Dienst- und Managerverträge

Trotz Kollektivverträge und allenfalls bestehender Betriebsvereinbarungen können wesentliche Fragen und Bereiche des Arbeitsverhältnisses in Dienstverträgen geregelt werden.

Wir übernehmen insbesondere

  • die Erstellung oder Überprüfung von Dienst-, Werk- und freien Dienstnehmerverträgen, auch für Vorstände, Geschäftsführer, Manager und Aufsichtsräte
  • die Beratung und Vertretung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen, inklusive gerichtlicher Durchsetzung Ihre Ansprüche

 

Arbeitszeit, Teilzeit und Karenz

Arbeitszeitmodelle haben sehr starken Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens. Auf der anderen Seite beeinflussen sie naturgemäß nicht nur die Verteilung der Arbeitszeit, sondern auch die Höhe des Gehalts von Arbeitnehmern.

Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere

  • bei der Gestaltung und Umsetzung von Arbeitszeitmodellen, wie insbesondere Durchrechnungszeiträumen und Gleitzeitmodellen
  • bei der vertraglichen Gestaltung von Teilzeit- und Karenzvereinbarungen

Entsendung, Überlassung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Welche Ansprüche Arbeitnehmern bei Entsendung, Überlassung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehen, hängt maßgeblich von der vertraglichen Vereinbarung ab sowie davon, wie das Dienstverhältnis beendet wurde (Kündigung oder Entlassung) und ob die Beendigung zu Recht erfolgte.

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere

  • bei allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, insbesondere Art und Zeitpunkt der Beendigung (Entlassung, Kündigung inklusive Kündigungstermine und Kündigungsfristen) und Kündigungsbeschränkungen
  • der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere Kündigungsentschädigungen oder Wettbewerbsverbote und Rückzahlung von Ausbildungskosten

Unsere Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist Mitglied der International Practice Group