Beugen Sie Rechtsstreitigkeiten vor und regeln Sie Ihren Nachlass mit juristischer Expertenhilfe. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung beim Verfassen Ihres letzten Willens im Privaten wie auch im Geschäftlichen.
Wir sichern die Rechte der Erben und unterstützen diese bei beim ordnungsgemäßen Erbantritt, z.B. bei der Einhaltung letztwilliger Auflagen und Pflichten sowie gegebenenfalls bei der Entscheidung zum Ausschlagen des Erbes. Bei Erbstreitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Letztwillige Verfügungen und Testamente
Um einen rechtsgültigen und wirksamen letzten Willens zu verfassen, bedarf es der Einhaltung diverser formaler und materieller erbrechtlicher Bestimmungen. Wurden diese Bestimmungen nicht eingehalten oder war der Erblasser nicht mehr voll geschäftsfähig, kann die gewillkürte Erbfolge angefochten werden.
Wir unterstützen Sie insbesondere
- bei der Planung der Aufteilung Ihres Nachlasses sowie beim Verfassen letztwilliger Verfügungen, insbesondere Testamente
- Durchsetzung Ihrer testamentarischen Erbrechte und Anfechtung unwirksamer Testamente
Gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsansprüche
Auch bei der jüngsten Erbrechtsreform wurde das Pflichtteilsrecht beibehalten, jedoch modifiziert. Es sichert den nächsten Verwandten einen Mindestanteil an der Verlassenschaft. Im Pflichtteilsrecht von besonderer Bedeutung sind Pflichtteilsergänzungsansprüche, insbesondere infolge Hinzurechnung von Schenkungen (Schenkungsanrechnungen).
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei
- der Berechnung Ihrer Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Erbantritt und Erbausschlagung
- der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen im Verlassenschaftsverfahren und bei Erbstreitigkeiten.
Verlassenschaftsverfahren
Sie sind gesetzlicher oder testamentarischer Erbe oder wurden mit einem Vermächtnis bedacht, die Verlassenschaft reicht jedoch nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen? Wir unterstützen Sie im Verlassenschaftsverfahren insbesondere hinsichtlich
- der Frage, ob bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärungen abgegeben oder die Erbschaft ausgeschlagen werden soll
- bei der Abhandlung nationaler oder internationaler Verlassenschaften