Immobilien- und Wohnrecht

Eigentum verpflichtet, so lautet eine gesellschaftspolitische Forderung. Der Erwerb oder Verkauf sowie das An- oder Vermieten bzw. Pachten von Grundstücken, Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumen bedarf jedenfalls genauer Planung und rechtlich sorgfältig ausgearbeiteter Verträge.

Wir unterstützen Eigentümer sowie Mieter und Pächter bei der der Ausgestaltung, Durchführung und allenfalls Beendigung von Verträgen.

Liegenschaftsentwicklung

Grundstücken und Baubestand neuen Wert zu geben ist– neben der finanziellen –auch eine rechtliche Herausforderung. Wir stellen Ihr Projekt auf rechtlich festen Boden und unterstützen Sie von der ersten Idee bis zum Projektabschluss insbesondere durch

  • Prüfung des Grundbuchsstandes, insbesondere hinsichtlich bestehender Dienstbarkeiten (Servitute) und Hypotheken, sowie anderer öffentliche Register und Datenbanken (etwa Flächenwidmungspläne, Gefahrenzonenpläne, Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas) hinsichtlich bestehender Widmungen und Beschränkungen
  • Erwirkung von Umwidmungen, Bauplatzerklärungen und Baubewilligungen

An- und Verkauf von Immobilien (Eigentum und Wohnungseigentum)

Der Erwerb und die Weitergabe von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen berührt eine Vielzahl an Rechtsbereichen. Lassen Sie sich rechtlich insbesondere beraten bei

  • der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung von Kauf- oder Schenkungsverträgen sowie von Bauträgerverträgen, jeweils inklusive der Übernahme von Treuhandschaften und der treuhändigen Abwicklung
  • Begründung und Eintragung von Pfandrechten, Dienstbarkeiten und Reallasten wie Wegerecht oder Wohnrecht

Miete und Pacht von Häusern, Wohnungen und Geschäftsflächen

Welche Klauseln sind in einem Mietvertrag zulässig? In Österreich existiert noch kein einheitliches Bestandrecht, sondern hängen die anwendbaren Bestimmungen von vielen Faktoren ab. Rechtliches Fachwissen ist daher auch beim Mieten von Liegenschaften oder Objekten unerlässlich. Es gilt zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten insbesondere bei der

  • Ausgestaltung von Miet- oder Pachtverträgen, angepasst an das jeweilige Objekt und den anwendbaren Rechtsrahmen
  • Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Fragen des Mietverhältnisses

Unsere Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist Mitglied der International Practice Group