Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsrecht – als Teilgebiet des öffentlichen Rechts – regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern.

Lassen Sie sich rechtlich beraten zur Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Auflagen und Vorgaben. Wir vertreten Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Privatpersonen vor Behörden, den Verwaltungsgerichten sowie gegebenenfalls vor den Höchstgerichten Verfassungsgerichtshof (VfGH), Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Europäischer Gerichtshof (EuGH) sowie Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), zum Beispiel in den Bereichen:

 

Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht

Trotz der jüngsten „Liberalisierungen“ der Gewerbeordnung ist das Gewerberecht und insbesondere das Betriebsanlagenrecht sehr bürokratisch und komplex. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihres Gewerbes, der Erlangung von Betriebsanlagengenehmigungen und beraten Sie während des laufenden Betriebs, insbesondere den periodischen gewerbebehördlichen Überprüfungen.

Unser Angebot umfasst insbesondere die

  • rechtliche Unterstützung bei der Erlangung von Gewerbeberechtigungen, inklusive Nachweis der erforderlichen Kenntnisse (Befähigungsnachweis) und Bestellung von gewerberechtlichen Geschäftsführern
  • Beratung im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Öffentliches Baurecht

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Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht ist durch teilweise sehr empfindliche Strafen, wie hohe Geldbußen oder auch dem Entzug von Gewerbeberechtigungen oder Führerscheinen, gekennzeichnet. Durch unsere rechtlich fundierte Vertretung garantieren wir Ihnen rechtliches Gehör und ein faires Verfahren und damit die bestmögliche Verteidigung.

Wir unterstützen Sie insbesondere

  • bei der Abklärung von Haftungsrisiken und der Vermeidung von Haftungsfällen
  • Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten, inklusive VfGH und VwGH.

Unsere Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist Mitglied der International Practice Group