Baurecht

Neubau, Umbau und die Abnahme von privaten, öffentlichen und gewerblichen Immobilien unterliegen einer Vielzahl an baurechtlichen Gesetzen, Regulierungen und Auflagen. Wir unterstützen Sie von der Planung über die Auftragsausschreibung bis hin zur Gestaltung der Verträge und natürlich auch über die Bauphase hinaus.

Raumordnung und Grundverkehr

Die ausgewogene Verteilung von Wohn- und Gewerbegebieten sowie die Entwicklung der Grundstückspreise sind zentrale Parameter für die Entwicklung von Standorten.

Gemeinden, Investoren und Private beraten wir österreichweit insbesondere in den Bereichen

  • Raumordnung (Entwicklungskonzepte, Flächenwidmung und Bebauungspläne)
  • Grundverkehr

Vergabe von öffentlichen und privatrechtlichen Bauaufträgen

Die rechtlich präzise Ausgestaltung der Vergabe von Aufträgen ist im Bauwesen essentiell – für Auftragnehmer genauso wie für private oder öffentliche Auftraggeber. Wir unterstützen Sie bei der einwandfreien und vollständigen Ausgestaltung

  • des gesamten Vergabeverfahrens, inklusive der Vergabekriterien
  • von Angeboten in Vergabeverfahren – auch für Bietergemeinschaften

Bauverträge

Die Verwirklichung von Bauvorhaben erfordert exakte Vertragswerke, in denen die Beteiligten ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen regeln. Dies sichert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und vermeidet Haftungen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei

  • der Errichtung von Bauverträgen aller Art, wie insbesondere Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge oder Werkverträgen für die einzelnen Gewerke
  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sei es als Bauherr, Generalunternehmen oder Subunternehmen

Unsere Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist Mitglied der International Practice Group