Banken- und Versicherungsrecht

Spar- und Anlageprodukte, Kredite und ihre Besicherungen – seit unserer Gründung befassen wir uns mit ausgewählten Themen des Bank- und Versicherungsrechts. Wir bieten rechtliche Überprüfung Ihrer Finanzgeschäfte und fundierte Rechtsberatung zu allen Fragen des Banken- und Versicherungsrechts.

Kreditverträge, Finanzierungen, Veranlagungen

Die gesetzlichen Informationspflichten nehmen stetig zu und steigern neben dem Beratungsbedarf auch die Anforderungen an wirksame Kredit- und Finanzierungsverträge – im unternehmerischen sowie im Bereich von Privatstiftungen genauso wie im Privatbereich. Wir beraten Banken wie auch Bankkunden und institutionelle Anleger, insbesondere bei der

  • rechtssicheren Ausgestaltung und Überprüfung von Kredit- und Finanzierungsverträgen sowie bei Veranlagungen und Depotverträgen, inklusive AGB
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Kredit- und Finanzierungsverträgen sowie bei Veranlagungen und Depotverträgen, inklusive AGB und Beratungsfehlern

Pfandbestellungen, Bürgschaften und Bankgarantien

Die Rechtsprechung zum Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere in Bezug auf Untreue, hat die Anforderungen an die Besicherung von Kredit- und Finanzierungsverträgen massiv erhöht. Die fundierte Besicherung von Finanzierungen aller Art hilft nicht nur Forderungsausfälle, sondern auch strafrechtliche Verfolgung zu verhindern.

Wir übernehmen für Sie insbesondere

  • die Erstellung und Überprüfung von Pfandbestellungs- und Bürgschaftsverträgen sowie von Bankgarantien
  • die gerichtliche und außergerichtliche Verwertung von Sicherheiten

Versicherungsvertragsrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Versicherungs- und Maklerrecht. Mit unserer Expertise unterstützen wir Versicherungen und Versicherungsnehmer in allen Bereichen des Versicherungswesens, inklusive des Vertriebs von Versicherungen.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere

  • nationale und internationale Schadensregulierung für Versicherungen oder Versicherungsnehmer – gerichtlich und außergerichtlich
  • die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aufgrund fehlerhafter Beratung

Unsere Fachgebiete

Unsere Kanzlei ist Mitglied der International Practice Group